Terms and Conditions WSS-IT GmbH

1 Geltungsbereich; Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung(en), zwischen der Firma WSS-IT GmbH, Auf dem Graskamp 65, 45888 Gelsenkirchen, vertreten durch die Geschäftsführer Marc Student und Dennis Sepeur („WSS“), und dem Auftraggeber bzw. Kunden („Kunde“), gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, soweit ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

(2) Gegenstand der Geschäftsbeziehung, zwischen WSS und dem jeweiligen Kunden, sind die seitens WSS angebotene projektbezogene Nutzung eines Online-Portals zur Baustellenverwaltung und die dazugehörigen Dienstleistungen sog. „Application Service Providing“). Sofern erforderlich, sind Regelungen, die die jeweilige Leistung betreffen, vorliegend festgelegt. Diese weitergehenden Regelungen sind ausdrücklich Vertragsbestandteil. Zeichnungen, Abbildungen und sonstige Leistungsbeschreibungen – insbesondere auf der Website http://www.opticon.site (die „Webseite“)– sind hingegen nicht verbindlich.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen WSS und dem Kunden.

(4) Eine aktuelle Fassung, der jeweils aktuell geltenden AGB liegt den Vertragsunterlagen bei und kann auf der oben genannten Webseite abgerufen werden.

2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Nach einem ersten Beratungsgespräch unterbreitet WSS dem Kunden ein individuell auf diesen zugeschnittenes Angebot. In diesem werden die Anzahl der einzelnen Module, sowie der Umfang der Portal-Nutzung definiert. Der Vertrag kommt dann durch schriftliche Annahme dieses Angebots oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zu Stande.

(2) Der Umfang eines konkreten Auftrages wird mit dem Kunden vertraglich vereinbart. Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die sonstigen Einzelheiten der Auftragsbearbeitung werden in den schriftlichen Vereinbarungen (Angebot/ Auftrag) der Vertragsparteien geregelt. Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen der Schriftform. WSS ist für einen Zeitraum von sechs Monaten an das Angebot gebunden. Die Frist beginnt mit der Angebotserstellung.

(3) Die Parteien schließen einen Mietvertrag mit Dienstleistungselementen. Die von WSS dem Kunden zur Verfügung gestellte Software berechtigt diesen zur projektbezogenen Nutzung des angebotenen Online-Portals.

3 Grundsätze der Leistungserbringung

(1) Art und Umfang der Leistungen sind durch die individuellen Merkmale eines jeden Bau-Projektes gekennzeichnet. Bei einem durchzuführenden Beratungsgespräch werden die einzelnen Projektaufgaben besprochen und definiert.

(2) Der Kunde sorgt dafür, dass der Firma WSS auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Vertrages notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht vorgelegt werden und dieser von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Durchführung des Vertrages, insbesondere für eine etwaige Ersteinrichtung, von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit bekannt werden.

(3) Die Parteien werden gemeinschaftlich an der Lösung unspezifischer Probleme arbeiten. Werden zum Beispiel Daten des Kunden nicht korrekt importiert, wird WSS eine Fehlersuche und –Behebung angehen. Gleichzeitig ist der Kunde aber verpflichtet, die entsprechenden Schritte auf seiner Seite zu vollziehen.

(4) Soweit nicht bestimmte Leistungstermine verbindlich vereinbart sind, erbringt die Firma WSS die im Vertrag vereinbarten Leistungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums.

(5) Die Bereitstellung der Software erfolgt über das Internet. Übergabepunkt für die Leistungen ist der Router-Ausgang des von WSS genutzten Rechenzentrums zum Internet.

(6) Der Kunde ist nur zur Nutzung der Website im vertraglich vereinbarten Umfang befugt.

(7) Die Software kann jeweils nur durch diejenigen Personen / Firmen genutzt werden, die vertraglich als nutzungsberechtigte gekennzeichnet wurden. Die Vergabe von Rechten durch den Kunden hat, soweit sie vertraglich ermöglicht wird, unter Beachtung eines diskreten Datenumgangs zu erfolgen. Der Kunde ist verantwortlich für die von ihm vergebenen Rechte und Zugänge zur Software. Insbesondere sind freigeschaltete Nutzer dazu anzuhalten, ein individuelles Passwort anzulegen und ihre Zugangsdaten geheim zu halten.

(8) Die Kernarbeitszeit von WSS liegt grundsätzlich Montags bis Freitags zwischen 08:30 Uhr und 17:30 Uhr. Daneben liegende Zeiten und außerhalb der Zeit liegende Einsätze bedürfen der gesonderten Vereinbarung.

(9) Der Kunde ist grundsätzlich für die richtige Bedienung der Software und die Überwachung dieser vor Ort verantwortlich. WSS stellt nur die Infrastruktur in Form seiner Module zur Verfügung. Der Kunde ist rechtlich auch für sämtliche von der Software durch ihn aktivierten Schnittstellen und Kommunikationen nach außen verantwortlich, es sei denn es liegt eine Fehlfunktion vor, die WSS zu vertreten hat.

(10) Auch soweit die Software von sich aus Anforderungen aufstellt (zB Mindestlohn) bleibt der Kunde verpflichtet, die ausgegeben Daten einer Zweitkontrolle zu unterziehen. Die Software ersetzt grundsätzlich weder eine steuerberatende Tätigkeit noch übernimmt sie überhaupt eine beratende Funktion.

4 Vertragsgegenstand

(1) Der konkrete Vertragsgegenstand bemisst sich nach den zwischen Parteien getroffenen und schriftlich festgehaltenen Abreden.

(2) Leistungsänderungen sind grundsätzlich nur im Rahmen der jeweiligen Vertragslaufzeiten möglich, es sei denn WSS stimmt einer vorzeitigen Leistungsänderung zu oder schlägt diese von sich aus vor.

5 Vertragslaufzeit / Rücktritt

(1) Die Vertragslaufzeit endet, sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes festgehalten wurde, mit der tatsächlichen Beendigung einer Baustelle.

(2) WSS kann das Mietverhältnis darüber hinaus außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt u.a. dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist. Dies gilt auch, wenn die Summe der Beitragsrückstände den Betrag von zwei Monatsbeiträgen überschreitet. Ein wichtiger Grund liegt ferner vor, wenn sonstige wesentliche Vertragsbestandteile durch den Kunden nicht eingehalten wurden oder der Kunde gegen die Nutzungsbedingungen verstößt.

6 Preisangaben und –bestandteile; Zahlungsbedingungen; Rechnung; Zahlung und Fälligkeit

(1) Der Kunde zahlt grundsätzlich eine jeweils individuell zu vereinbarende Monatsmiete zur Nutzung des Portals. Deren Höhe ist von den einzelnen Modulen und der Anzahl der Mitarbeiter abhängig. Die Miete ist monatlich im Voraus zu entrichten.

(2) Darüber hinaus wird eine einmalige Einrichtungspauschale für die Hardware gemäß Angebot abgerechnet.

(3) Weitere Tätigkeiten, insbesondere Support-, Vor-Ort- und sonstige Unterstützungsleistungen werden auf Basis eines Stundensatzes abgerechnet. Der Stundensatz beträgt 95,00 € für Arbeit, die während der normalen Arbeitszeiten durchgeführt werden können. Der Stundensatz beträgt 120,00 € für Tätigkeiten, die Vor-Ort beim Kunden erfolgen müssen. Die Abrechnung erfolgt im Viertelstundentakt. Die Stundensätze werden mit folgenden Zusätzen berechnet:

a. Arbeiten zwischen 17:30 und 22:00 Uhr: + 25%

b. Arbeiten zwischen 22:00 und 08:30 Uhr: + 50 %

c. Samstags: +25 %

d. Sonn- und Feiertags: +100 %

Beim Zusammentreffen von mehreren Zuschlägen wird nur der jeweils höhere Zuschlag berechnet.

(4) Der Vergütungsanspruch entsteht automatisch mit der Einrichtung des Kundenzugangs. Die vereinbarten Preise und Honorare verstehen sich jeweils zuzüglich der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig und innerhalb der in der Rechnung gesetzten Frist zu begleichen.

(5) Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.

(6) Fremd- und Nebenkosten der Firma WSS werden gegen Nachweis gesondert in Rechnung gestellt.

(7) Alle Leistungen von WSS, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert honoriert. Hierfür setzt WSS bei Fehlen anderweitiger Vereinbarung ein Viertelstundenhonorar je angefangene Viertelstunde von 25,00 € zzgl. Mwst. Während der Kernarbeitszeiten an. Außerhalb der Kernarbeitszeit liegende Einsätze können mit branchenüblichen Aufschlägen belegt werden.

(8) WSS steht für Einsätze außerhalb seines Standortes ein Reiseentgelt zu, wobei eine Kilometerpauschale wie folgt abgerechnet wird: bei PKW 0,65 Euro/km, über 200 km zzgl. Übernachtung, anfallende Übernachtungskosten werden gemäß Übernachtungsbeleg abgerechnet, Reisezeiten: je Stunde 2/3 des Stundensatzes; Flug, Bahn, Öffentliche Verkehrsmittel, Taxi- und Parkgebühren werden gemäß Beleg abgerechnet

(9) Im Verzugsfall ist WSS befugt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlange. Ferner ist WSS befugt, Mahnkosten von 20,00 € je erforderlicher Mahnung bei Überschreitung der Fälligkeit zu verlangen. WSS ist gleichwohl befugt, auch einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, sofern ein solcher entstanden ist und im erforderlichen Fall auch unverzüglich nach Überschreitung der Fälligkeit rechtsanwaltliche Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen oder eine Forderung gerichtlich geltend zu machen.

(10) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen die Forderungen von WSS aufzurechnen, soweit die Forderung des Kunden von WSS nicht schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

(11) Abweichend von den in den AGB oder in sonstigen Dokumenten geregelten Zahlungsvereinbarungen wird Hardware und Software ab einem kumulierten Auftragswert von € 1.000,- auch als Teil eines höheren Gesamtauftragswertes sofort nach Lieferung der Produkte vom Distributor an den Kunden oder zur WSS-IT (z.B. zur weiteren Konfiguration) an den Kunden berechnet. Die Zahlung ist ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.

7 Überlassene Hardware, Unterlagen; Datenschutz und Geheimhaltung

(1) An allen dem Kunden – digital oder analog – überlassenen Unterlagen (z.B. Kalkulationen, Zeichnungen oder Konzeptpapieren) sowie an überlassener Hardware (zB Unterschriftenfelder, iPads o.ä.) behält sich WSS alle Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit sind Hardware und Unterlagen zurück zu geben, es sei denn diese Dinge wurden im Rahmen eines Kaufvertrages überlassen.

(2) Soweit das übermittelte Angebot innerhalb der in § 2 Abs. 2 genannten Frist nicht angenommen wurde, sind etwaige überlassene Unterlagen auf Verlangen herauszugeben oder unverzüglich zu vernichten bzw. zu löschen.

(3) WSS verpflichtet sich, über alle, bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen oder betrieblichen Angelegenheiten des Kunden, auch über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus, strengstes Stillschweigen zu bewahren.

(4) WSS erhebt im Rahmen der Anbahnung und Abwicklung von Verträgen und der Nutzung der Webseite Daten des Kunden. Dabei werden insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes beachtet. Ohne Einwilligung des Kunden werden dessen Bestands- und Nutzungsdaten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Anbahnung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.

(5) WSS wird die vom Kunden eingegebenen Daten vor Dritten geheim halten und die Daten nicht inhaltlich für andere als statistische Zwecke auswerten.

(6) Grundsätzlich bemüht sich WSS durch die Nutzung einer stets aktuellen Antiviren- und Firewallsoftware und den behänden und sorgsamen Umgang mit Daten des Kunden und natürlich auch den firmeninternen Systemen um größtmögliche Datensicherheit.

(7) Mitarbeiter werden nur dann Kenntnis von den Zugangsdaten oder Zugriff auf vom Kunden gespeicherte Daten erhalten, wenn dies zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses zwingend notwendig ist.

(8) WSS ist jederzeit bereit, eine vom Kunden vorgelegte Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung zu unterzeichnen. Als verantwortliche Stelle ist jedoch der Kunde angehalten, die Notwendigkeit einer solchen Erklärung gegenüber WSS deutlich zu machen.

(9) Im Übrigen gelten die datenschutzrechtlichen Vorgaben der Website sowie der vertraglichen Vereinbarung.

8 Nutzungsrechte

(1) WSS räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht bzw. nur im einzelvertraglich zugelassenen Umfang unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software und der zugehörigen Anwenderdokumentation ein. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und weder an Dritte weiterzugeben, noch sie in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu „reverse engineeren“, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Software-Komponenten von Drittherstellern für die dieses explizit vorgesehen ist. Eine Ausnahme besteht ferner im folgenden Rahmen: Jedwede Änderung der Software durch den Kunden ist unzulässig, sofern dieses nicht der Beseitigung eines Mangels dient und WSS mit der Beseitigung dieses Mangels in Verzug ist. Im letztgenannten Fall darf der Kunde nur einen solchen kommerziell arbeitenden Dritten mit der Fehlerbeseitigung beauftragen, der nicht mit WSS in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis steht, wenn durch die Vornahme der Fehlerbeseitigung eine Preisgabe wichtiger Programmfunktionen und -arbeitsweisen zu befürchten ist. Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Art der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Revers-Engineering) sind nur erlaubt, soweit sie vorgenommen werden, um die zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms notwendigen Informationen zu erlangen und diese Informationen nicht anderweitig zu beschaffen sind. Der Kunde muss zunächst die benötigten Informationen gegen angemessene Aufwandsentschädigung bei WSS anfordern. Weitere Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Dekompilierung ist, dass die Rückerschließung oder Programmbeobachtung nur durch solche Handlungen erfolgt, zu denen der Kunde bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Programmes berechtigt ist. Urhebervermerke, Seriennummern, oder sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt, beschädigt oder verändert werden.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf das Programm zu verhindern. Der Kunde hat seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der Vertragsbedingungen und des Urheberrechts gegenüber WSS zu verpflichten. Insbesondere hat der Kunde seine Mitarbeiter aufzufordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen des Programms oder der Benutzerunterlagen anzufertigen. Verletzt ein Mitarbeiter des Kunden das Urheberrecht von WSS, ist der Kunde verpflichtet, an der Aufklärung der Urheberrechtsverletzung mitzuwirken, insbesondere WSS unverzüglich über die entsprechenden Verletzungshandlungen in Kenntnis zu setzen.

(4) Der Kunde erkennt hiermit WSS als alleinigen Lizenzgeber der Software und der damit verbundenen Nutzungsrechte an. Die Rechte von WSS beziehen sich auch auf Erweiterungen der Software, die von WSS dem Kunden bereitgestellt werden, falls dies nicht schriftlich anderweitig geregelt ist.

(5) Der Kunde erkennt hiermit die Marke und den Namen „OPTICON.SITE in Bezug auf die Software und die zugehörige Dokumentation an. Der Kunde darf Copyright-Informationen oder sonstige ähnliche Eigentumshinweise in den Programmen und der zugehörigen Dokumentation weder entfernen, noch ändern oder anderweitig modifizieren.

(6) Die Nutzungsmöglichkeit endet mit Einstellung der Zahlung der vereinbarten Vergütung. WSS kann bei Zahlungsrückstand den Zugriff auf Daten des Kunden durch die Sperrung des Zugangs zur Software beschränken oder ausschließen.

(7) Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine quelloffene Überlassung der Software oder einzelner Bestandteile der Software.

(8) Sofern Leistungen Dritter in der Leistung der Agentur genutzt werden, die unter eine sogenannte freie Lizenz (zB GNU-Lizenz) fallen, besteht gleichwohl kein Recht des Kunden, die Leistungen von Agentur ebenfalls als freie Leistungen zu deklarieren, an Dritte weiterzugeben oder sonst dem öffentlichen Zugriff Dritter zugänglich zu machen.

9 Kundendaten

(1) Die durch die Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten werden auf den Servern des Rechenzentrums von WSS gespeichert.

(2) Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den von ihm oder seinen Mitnutzern eigegebenen Daten und kann daher von WSS jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht von WSS besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch elektronische Übersendung über ein Datennetz oder nach gesonderter Vereinbarung durch Übergabe von Datenträgern.

(3) Der Kunde hat außerhalb eines gültigen Vertrages keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung und Verwaltung der Daten geeignete Software zu erhalten.

(4) Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden.

10 Service Level

(1) WSS behält sich im Zuge des technischen Fortschritts und einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen der Software (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung von WSS an den Kunden erfolgen. Ein Recht des Kunden zur (unentgeltlichen) Nutzung von Erweiterungen und / oder Verbesserungen der Software ist damit nicht eingeräumt. Entstehen für den Kunden durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen.

(2) WSS stellt sicher, dass die bereitgestellte Software in für die Anforderungen des Kunden geeigneter Umgebung und Ausprägung sowie auf für den Verwendungszweck des Kunden geeigneter Hardware betrieben wird. Hierzu zählen Anzahl und Art der Server, regelmäßige Backups, Skalierbarkeit, Stromversorgung, Klimatechnik, Firewalling, Viruschecking, breitbandige Internetanbindung.

(3) WSS führt tägliche Backups der Datenbestände durch. Über eine Wiederherstellungsprozedur kann WSS die Rücksicherung der Kundendaten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durchführen.

(4) Die Verfügbarkeit des Netzwerks des Rechenzentrums am Router-Ausgang im Internet beträgt 98,5 % im Jahresmittel. Die Client-seitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Diese ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs von WSS. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die WSS als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch WSS oder ihre Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind sowie Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.

(5) Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Vor der Störungsmeldung hat der Kunde seinen Verantwortungsbereich zu überprüfen. Bei Störungsmeldungen, die innerhalb der Supportzeiten (Mo – Fr 08:30 Uhr – 17:30 Uhr) eingehen, beginnt die Entstörung innerhalb von einem Werktag. Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Werktag im Laufe des Werktages. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet. Die Arbeiten zur Störungsbeseitigung erfolgen im Rahmen der Möglichkeiten von WSS unter Beachtung der vertraglichen Pflichten. Ein Anspruch auf die Beseitigung der Störung innerhalb einer bestimmten Zeit folgt aus der Vereinbarung der Reaktionszeiten nicht. Bei Fehlern, die beim Kunden vor Ort behoben werden müssen, gilt der Antritt der Reise als Beginn der Entstörung.

11 Haftung & Gewährleistung

(1) Fehler in der Software und der zugehörigen Dokumentation werden innerhalb angemessener Frist unentgeltlich von WSS beseitigt. Voraussetzung für diesen Fehlerbeseitigungsanspruch ist, dass der Fehler reproduzierbar ist. WSS kann zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Insbesondere kann WSS zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht dem Kunden eine neue Version der Software zur Verfügung stellen. Einer Fehlerbeseitigung steht es gleich, wenn WSS eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion liefert, die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung erlaubt.

(2) WSS liefert Updates der Software auf dem Live-Server nach Verfügbarkeit aus. Ein Anspruch auf regelmäßige Updates oder Funktionserweiterungen besteht vertraglich jedoch nicht.

(3) Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Software nicht vertragsgemäß eingesetzt wird. Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der im Vertrag genannten Software durchführt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Fehler nicht in kausalem Zusammenhang mit den Änderungen oder Erweiterungen stehen. Im Rahmen der Gewährleistung sind Rückfragen zur Bedienung der Software nicht umfasst.

(4) Im Rahmen der Gewährleistung wir WSS innerhalb der in § 10 genannten Reaktionszeiten tätig, sofern kein gesonderter Service-Level-Vertrag abgeschlossen wurde,

(5) Wird ein wesentlicher Programmfehler nicht entsprechend den genannten Bedingungen von WSS behoben, kann der Kunde die Minderung der monatlichen Gebühr verlangen. Das gleiche Recht hat WSS, wenn die Herstellung der Fehlerkorrektur mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist. Wenn sich im Laufe der Fehlerbeseitigung herausstellt, dass die Probleme auf Bedienungsfehler oder unsachgemäße Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, kann WSS eine angemessene Vergütung für den entstandenen Aufwand verlangen.

(6) Gewährleistungsansprüche gegen WSS stehen lediglich dem unmittelbaren Kunden zu und können nicht abgetreten werden.

(7) Wegen der hohen Komplexität der Datenverarbeitungssysteme ist es nach heutigem Stand der Technik nicht möglich, dass Computerprogramme immer in allen Anwendungsbereichen dauerhaft störungsfrei arbeiten. Geringfügige Brauchbarkeitseinschränkungen nicht wesentlicher Programmfunktionen sind daher keine nacherfüllungspflichtigen Mängel.

(8) Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 542 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn WSS hinreichend Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, wenn diese unmöglich ist, von WSS verweigert oder unzumutbar verzögert wird oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.

(9) Eine Haftung auf Seiten von WSS findet nicht bezüglich etwaiger Daten statt, die der Kunde auf der Website eingibt oder einzugeben unterlässt. Insbesondere überprüft WSS nicht den Inhalt der eigegebenen Daten auf Schlüssigkeit oder Zulässigkeit. Der Kunde ist allein für die Eingabe und die Verwendung der von ihm oder für ihn eingegeben Daten in der Software-Umgebung von WSS verantwortlich.

(10) WSS gewährleistet nicht das Eintreten eines vom Kunden durch den Einsatz der Leistung von WSS angestrebten wirtschaftlichen Erfolges.

(11) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) resultieren sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens WSS, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und somit zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet WSS auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt in jedem Fall unberührt. Die Einschränkungen dieses Absatzes gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von WSS, soweit Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(12) Das Recht des Kunden sich wegen einer nicht durch WSS zu vertretenden und nicht in den erbrachten Leistungen bestehenden Pflichtverletzung (u.a. höhere Gewalt) vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.

(13) Die Maximalhöhe der Haftungssumme beschränkt sich auf einen Betrag bis zur Höhe der Auftragssumme. Eine Haftung für (Mangel-)Folgeschäden wird nicht übernommen.

(14) Schadensersatzansprüche des Kunden können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, geltend gemacht werden.

(15) Die maximale Verjährungsfrist beträgt ein Jahr.

(16) Soweit von WSS Hardware an den Kunden bereitgestellt wird, gelten die Haftungsbeschränkungen und Gewährleistungsbedingungen dieses § sinngemäß. Eine Haftung für Folgeschäden wird ausgeschlossen.

12 Rücktritt / Kündigung

(1) Eine durch den Kunden gesetzte Frist zur Leistung oder Nacherfüllung kann erst dann nach erfolglosem Ablauf dieser Frist dazu genutzt werden, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt der Leistung geltend zu machen, wenn die entsprechende Rechtsfolge bei der Fristsetzung mitgeteilt wurde und auch im Übrigen die gesetzlichen Gründe für einen Rücktritt vorliegen.

(2) Tritt der Kunde wegen der Verletzung einer Pflicht, die sich auf eine abgrenzbare Leistung bezieht, zurück, so werden die anderen Leistungen von diesem Rücktritt nicht erfasst.

(3) Tritt der Kunde aus Gründen vom Vertrag zurück, die nicht von WSS zu verantworten sind, gilt ein Schadenersatz zu Gunsten von WSS in Höhe von mindestens 50% des Nettoauftragswertes als vereinbart, es sei denn, dass die Pauschale den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden oder die gewöhnlich eintretende Wertminderung übersteigt oder der Kunde nachweist, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Der Kunde bleibt zur Vergütung der Leistungen verpflichtet, die bis zu seinem Rücktritt erbracht wurden.

(4) Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Im Falle der Kündigung ist WSS nicht verpflichtet, die Daten des Kunden weiter bereitzuhalten, es sei denn dies wurde zwischen den Parteien explizit vereinbart.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13 Besondere Bestimmung für die Vermietung und / oder den Verkauf von Hardware an den Kunden

(1) Abweichend von den Bestimmungen dieser AGB gehen die nachfolgenden Bedingungen im Zweifel vor, wenn es um die Vermietung und / oder den Verkauf von Hardware an den Kunden geht.

(2) Bei Lieferungen an Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson auf den Kunden über.

(3) Der Kunde hat (vollständig) erbrachte Leistungen sowie jede (auch Teil-) Lieferung unverzüglich nach Anlieferung, soweit nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, WSS unverzüglich hiervon Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Vorschriften zur Rügeobliegenheit finden keine Anwendung, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme einer Leistung gehen vor, soweit sie anwendbar sind.

(4) Im Falle eines Kaufes gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbedingungen mit der Maßgabe, dass die Ansprüche wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Übergabe / Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden verjähren. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch den Verkäufer; Insoweit gelten wiederum die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die Regelungen zur Untersuchungs- und Rügepflicht bleibt hiervon unberührt. Im Übrigen tritt WSS die Gewährleistungsrechte für nicht von WSS hergestellte Gegenstände, die WSS gegenüber dem Hersteller hat, mit Übereignung der Ware an den Kunden ab.

(5) Im Falle der Vermietung gelten Nutzungsrechte nur für die Dauer in der die Miete pünktlich gezahlt wird. Zeigt sich an der Mietsache ein Mangel hat der Kunde dies WSS unverzüglich mitzuteilen. WSS wird den vertragsgemäßen Zustand unverzüglich wiederherstellen, sei es durch Nachbesserung oder Austausch der Mietsache. Eine Einwirkung auf die Mietsache durch jede Art von unsachgemäßem und vertraglich nicht geregeltem Gebrauch ist vom Kunden zu unterlassen und hat andernfalls den Wegfall der Rechte des Kunden auf Gewährleistung und / oder Haftung und / oder Einräumung des vertragsgemäßen Gebrauchs zur Folge.

(6) Die Haftung für (Mangel-)Folgeschäden ist ausgeschlossen.

14 Vertragsübernahme

(1) WSS ist befugt, den Vertrag als Ganzes oder in Teilen an Dritte zu übertragen, solange hierdurch nicht die Rechte des Kunden unzumutbar verletzt werden. Eine solche unzumutbare Verletzung liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Vertragsübernahme unter Fortwirkung der vertraglichen und datenschutzrechtlichen Abreden wie sie auch zwischen dem Kunden und WSS Anwendung gefunden haben, stattfindet.

15 Schlussbestimmungen

(1) Diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen WSS und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit WSS ist deren Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur gegenüber Unternehmen bzw. Kaufleuten.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesen AGB schriftlich niedergelegt.

(4) Die Abtretung einer gegen WSS bestehenden Forderung ist dem Vertragspartner nicht gestattet, es sei denn, einer Abtretung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber WSS oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen, soweit in den vorliegenden AGB nicht ein anderes geregelt ist, der Schriftform.

(6) Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit ebenfalls der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

16 Salvatorische Klausel

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, unwirksam werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

17 Rechtswahl • Gerichtsstand

(1) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz der Agentur zuständige Gericht.